AGB’s | swissestetix | Rheinsprung 5 in Basel
Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB’s) von swissestetix und Dr. med. Mitra Modaressi
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen (AGB’s) gelten für sämtliche Behandlungen und Leistungen der behandelnden Ärzte und Mitarbeitenden bei Swissestetix in Basel.
Sämtliche Leistungen von Swissestetix unterstehen dem Auftragsrecht. Es besteht demnach keinerlei Erfolgsgarantie für die jeweiligen Behandlungen und Leistungen.
Swissestetix bzw. die behandelnden Ärzte führen vor jeder Behandlung mit dem Kunden ein Aufklärungsgespräch, wo dem Kunden das Vorgehen und allfällige Risiken erklärt werden und der Kunde die Möglichkeit hat, Fragen zu stellen.
Swissestetix bzw. die behandelnden Ärzte informieren den Kunden vor jeder Behandlung über die Kosten der Behandlung.
Wenn nicht anders gekennzeichnet oder kommuniziert, werden alle Leistungen und Konsultationen bei Swissestetix nach einem Stundentarif von CHF 150 verrechnet.
Absagen und Terminverschiebungen
Die mit Swissestetix vereinbarten Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin bei Swissestetix kostenlos verschoben oder abgesagt werden.
Die verspätete Verschiebung oder Absage aus wichtigen Gründen, wie Krankheit, hat schriftlich zu erfolgen und wird von Swissestetix aus Kulanz verschoben.
Falls der Kunde einen Behandlungstermin verspätet verschiebt oder absagt, besteht in jedem Fall die Verpflichtung zur Zahlung einer Stornierungsgebühr von 50% des vereinbarten Behandlungspreises oder aber mindestens CHF 150.
Die fällige Stornierungsgebühr gilt auch für ungültige oder verspätete Verschiebungen oder Absagen von unverbindlichen Beratungsgesprächen.
Die Stornierungsgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar.
Bezahlung der Behandlungen
Der Kunde ist verpflichtet, den Honorar für die Behandlung direkt vor Ort zu begleichen.
Das Honorar ist in bar oder mit Kreditkarte zu begleichen.
Swissestetix ist berechtigt, jederzeit einen Honorarvorschuss zu verlangen.
Die Bezahlung per Rechnung oder Ratenzahlung ist ausgeschlossen.
Im Falle der Nichtbezahlung der Honorarrechnungen behält sich Swissestetix vor, die offenen Honorar-Forderungen an ein Inkassobüro weiterzuleiten.
Änderungen, Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Änderungen bzw. Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.
Anwendbar ist das schweizerische Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Swissestetix.
Basel, Januar 2020